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CE-Zertifizierung 


Gemäß EU Richtlinie 94/25 müssen Boote einer Länge von 2,50 m bis 24 m, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Das heißt, die betreffenden Boote müssen den Bau- u. Ausrüstungsvorschriften der EU entsprechen. Diese besondere Regelung gilt für Neue und auch selbstverständlich für gebrauchte Boote. Hier gilt der Zeitpunkt an dem das Boot in die EU importiert wird, nicht der Zeitpunkt der Herstellung.

Gemäß § 4a der Binnenschiffs-Untersuchungsanordnung dürfen Sie ein Boot ohne entsprechende CE-Zertifizierung nicht in Betrieb nehmen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder bis hin zur Beschlagnahmung des betreffenden Bootes. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie ihr Boot in Küstengewässern der Nord- bzw. Ostsee nutzen.

Aus diesem Grunde sind wir da um Ihr betreffendes Boot nachträglich entsprechend den EU – Vorgaben CE-Konform zu zertifizieren. Ob und inwieweit ihr Boot den Vorgaben entspricht, erbitten wir im Einzelfalle nachzufragen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
                         

 






 

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