Grundberührung auf dem Rhein – Schäden an zwei Außenbordern einer Beneteau Antares 11
Nach einem Ausweichmanöver lief eine Motoryacht außerhalb des Fahrwassers auf eine Untiefe. Beide Unterwasserteile, Propeller und Rumpfbereiche wurden fachlich geprüft.
Was sollte geklärt werden?
Feststellung und Dokumentation eines Grundberührungsschadens an beiden Außenbordern und am Rumpf sowie Prüfung von Plausibilität und Reparaturweg.
Was war passiert?
Bei einer Begegnungssituation auf dem Rhein musste die Yacht wegen anderer Verkehrsteilnehmer außerhalb des sicheren Fahrwassers ausweichen und lief auf eine Untiefe.
Was wurde bei der Begutachtung festgestellt?
An beiden Außenbordern waren die Unterwasserteile und Propeller beschädigt. Zusätzlich wurden Schrammspuren an Rumpfbereichen festgestellt. Die Schäden konnten dem gemeldeten Auflaufereignis zugeordnet werden.
Einordnung, Ursache und Plausibilität
Das Schadenbild war mit einer Grundberührung technisch plausibel vereinbar. Aufgrund der beidseitigen Belastung mussten beide Antriebseinheiten und die angrenzenden Rumpfbereiche bewertet werden.
Welche Maßnahmen wurden fachlich empfohlen?
Fachgerechte Instandsetzung beziehungsweise Austausch beschädigter Antriebskomponenten und Propeller sowie Aufarbeitung der Rumpfschäden mit anschließender technischer Funktionsprüfung.
Das Fazit des Fallbeispiels
Reparaturschaden. Die Yacht war nach fachgerechter Instandsetzung wieder vollständig nutzbar.
Methoden und fachliche Schwerpunkte
Grundberührungsanalyse, Außenborder- und Propellerprüfung, Rumpfbegutachtung, Plausibilitätsbewertung und Reparaturkalkulation.
Sie benötigen eine unabhängige fachliche Einschätzung?
Schildern Sie kurz Ihre Situation. REL klärt mit Ihnen, welche Begutachtung oder Leistung sinnvoll ist.
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